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Rechtssicherheit/Transparenz : Wr. Augarten


1998 Zwei Bezirke (2., 20.) beschließen über Antrag von 5 Parteien je die Resolution gegen weitere Verbauung des Augartens. 2000 (5. April, GZ 39.086) Bundesdenkmalamt (BDA) stellt ganzen Augarten (Gebäude+Garten) unter Schutz. Siehe Grundbuch. 2oo2 Gemeinderat beschließt Bebaubarkeit beim "Spitz" (U2-Station "Taborstrasse"). 2oo3 Privatstiftung Wiener Sängerknaben (Urkunde v. 20.Nov.: § 9 "...kann auch eine Veranlagung mit hoher Risikoneigung gewählt werden,") 2oo? Ein Baurechtsvertrag zwischen der Republik Österreich und der WSK-Konzerthalle-ErrichtungsGmbH lässt sich im Grundbuch nicht finden.

2oo9 : Neuer BDA-Bescheid (5. März) n u r an Antragsteller/Begünstigten : er ist inhaltlich + formal rechtswidrig. Der Landeshauptmann, Dr. M. Häupl, lässt sich den Bescheid nicht zustellen, obwohl er die einzige Partei wäre, die berufen und das öffentliche Interesse wahren müßte ! Die Volksanwaltschaft stellt Mißstände fest. Der Rechnungshof rügt Quasi-Privilegien. Petittionen an Nationalrat und das Rathaus werden "schubladisiert". KUNDGEBUNGEN (Protest, ProFEST, "Prozessionen", "Baumpatenschaften") 2o10 RÄUMUNGEN - KLAGEN ... - Sachverhaltsdarstellungen an Staatsanwaltschaft/en. 2o12 Beschwerde ---> Europ. Gerichtshof für Menschenrechte wegen Recht auf Versammlungsfreiheit.

Der Mehrzweckbau "MuTh" wird eröffnet, der ORF sendet wie eine PR-Agentur der WSK; der BETON = hart, doch das Fundament : rechtswidrig.


Der Souverän ( das "Volk" selbst ) wurde übergangen !

W I E L A N G E N O C H ? ! ?


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